Bonusheft lückenlos führen und Festzuschuss beim Zahnarzt sichern

Gesetzlich Versicherte erhalten mit einem lückenlosen Bonusheft beim Zahnarzt Vorteile. Dennoch haben 40 Prozent aller gesetzlich versicherten Bürger kein Bonusheft. Ganze 60 Prozent holen sich ihren Stempel nur sporadisch ab und verschenken Geld, in dem sie die Prophylaxe-Intervalle zu weit ausdehnen oder den Zahnarzt nur bei Zahnschmerzen aufsuchen.

In jungen Jahren schon an „später“ denken

Regelmäßige Zahnarztbesuche erhöhen die Mundgesundheit und sorgen für den langfristigen Erhalt der Naturzähne. Doch die Prophylaxen mit anschließendem Stempel im Bonusheft bieten einen weiteren Vorteil. Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht und sich die Besuche mit einem Stempel im Bonusheft bescheinigen lässt, hat in puncto Zuzahlung bei Zahnersatz die besten Karten. Denn nur ein lückenloser Nachweis über die Eigeninitiative zum Zahnerhalt wird belohnt, und zwar mit einem Festzuschuss, der den Eigenanteil des Patienten senkt und hochwertigen Zahnersatz bezahlbar macht. Sicherlich machen sich die wenigsten Menschen in jungen Jahren Gedanken über die prothetische Versorgung. Von den Krankenkassen bezuschusster Zahnersatz betrifft nicht nur Prothesen, sondern wird bei entsprechenden Voraussetzungen auch für Kronen, für Implantate und für Brücken gewährt. Sollte es durch einen Unfall, eine Erkrankung oder andere Einflüsse zur Notwendigkeit einer teuren und aufwändigen Zahnbehandlung kommen, wird das lückenlose Bonusheft praktisch zum Sparbuch.

Termin vereinbahren

Die Kostenübernahme der Regelversorgung mit Bonusheft

Mit dem Nachweis für Prophylaxen sollte bereits im Kindesalter begonnen werden. Denn je länger die Regelmäßigkeit der Kontrollen nachweisbar ist, umso mehr erhöht sich der Zuschuss durch die Krankenkasse. Kinder und Jugendliche benötigen zwei Stempel, Erwachsene einen Stempel pro Jahr. Wer einen Untersuchungstermin versäumt oder verspätet vornimmt, verliert seinen Anspruch auf den Bonus für einen Zeitraum von fünf Jahren. Tritt in diesem Zeitraum eine notwendige teure Behandlung ein, lehnt die Krankenkasse eine Kostenübernahme ab und der Patient muss alle Kosten aus der eigenen Tasche finanzieren. Das kann teuer werden und dazu führen, dass die gewünschte Behandlung aus Kostengründen nicht durchführbar ist. Im Oktober 2020 stocken die gesetzlichen Krankenkassen den Regelzuschuss auf und übernehmen für jedes Mitglied mit vollständigem Bonusheft einen 60-prozentigem, statt dem bisher 50-prozentigen Zuschuss bei Zahnersatz.

Sichern Sie sich Ihren Festzuschuss und vereinbaren jetzt einen Termin zur Prophylaxe! Wenn Sie in diesem Jahr noch nicht beim Zahnarzt waren, handeln Sie schnell und schaffen mit Ihrem Stempel im Bonusheft Ihre Voraussetzungen für die höchstmögliche Bezuschussung bei Zahnersatz.

Bringen Sie das Bonusheft unbedingt zu Ihrem Termin mit und vergessen nicht, sich den Stempel für die erfolgte Untersuchung als Nachweis geben zu lassen.

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